Ab 25. November gelten folgenden Schutzmaßnahmen:
Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe „gelb“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genese können diese Angebote nutzen.
Das gilt in folgenden Bereichen:
in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
- Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind.
- Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
- für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
- für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.